Leseprobe

Abschnitt 5.4: Salzkammern im „Caßperg“

Die Äußerung von J. Meier (1952) in einem Zeitungsbeitrag zu den „Salzkammern“ von Chemnitz war so ungeheuerlich, dass sie von niemandem sonst kommentiert worden ist. Sie wurde einfach totgeschwiegen, obgleich sie historisch und bauarchäologisch für die Stadt von großer Tragweite war. Was hatte den J. Meier verzapft? Er schrieb nach Auswertung des Chemnitzer Geschoßbuches von 1495-1504 u.a.: „Nach dem Zins ´vor der pfortenn´ (=Am Pfortenstege) sind die von den ´Salzkammern´ genannt. Damit sind sicher die Keller im Kaßberge gemeint, die dann in den Geschoßbüchern von 1531 an ... eigens als Bierkeller bezeichnet werden, als das nach 1500 hier eingeführte Lagerbier einen Ort zum Ausreifen brauchte. Vorher werden die Keller zum Lagern der Salzbestände gedient haben.“ Er stand allerdings mit dieser Behauptung nicht ganz allein da, denn auch C. W. Zöllner (1888) kam zum gleichen Ergebnis, wonach es sich um „Gewölbe“ zur Salzlagerung gehandelt habe.

Ein Kommentar ist eigentlich überflüssig, denn J. Meier´s „vorher“ bezieht sich auf das Jahr 1495 und ist eben eindeutig vor dem Aufkommen des Bieres, das man zur Reifung am besten in Bergkellern zu lagern hatte. Wenn die Sache mit den Salzkammern im Kaßberg also stimmen würde, dann wäre die Bierthese sogar mit historischen Mitteln gekippt, die seit über 500 Jahren im Chemnitzer Ratsarchiv lagern!!

Als der Autor die große Chance begriffen hatte, machte er sich sofort an die reizvolle Aufgabe, die Idee J. Meier´s anhand der verfügbaren historischen Unterlagen zu überprüfen. Ahnungslos verlegte er freilich dadurch sein „Terrain“ in einen Windkanal. Das war allerdings kein echter Gegenwind, sondern eher tückischer Sturm im Wasserglas, der einem dabei das Leben so schwer machte. Der innere Schweinehund blieb jedoch in diesem Sturme treu, so dass die entfachten gegnerischen Wogen umschifft werden konnten.

Der Code des Geschoßbuches wurde geknackt.

Das positive Ergebnis der Recherche ist eigentlich zur einen Hälfte mit dem Stadtplan von 1495 gemäß Abschnitt 5.3 bereits vorweggenommen, s. auch die Veröffentlichungen des Autors im „Chemnitzer Roland“ (1999 bis 2002), nämlich: Johannes Meier hatte vollkommen Recht, die Salzkammern befanden sich im Kaßberg!

Es fiel zudem auf, dass es „am Caßperge“ auch eine Steuereinnahme (Nr. 33) gab. Und wir können im Abschnitt 5.5 erfreut berichten, dabei wahrscheinlich auch noch den Standort der „Alten Bierkeller“ entdeckt zu haben, die es vor dem untergärigen Bier hier auch schon gab.

Die eigene Argumentation anhand des historischen Schriftgutes im „Chemnitzer Roland“ und in Vorträgen zum Für und Wider der Salzlagerung in feuchten Räumen im allgemeinen und zur Existenz der Salzkammern im Kaßberg im besonderen soll hier nicht wiederholt werden. Der Autor möchte sich an dieser Stelle noch etwas mit der Gegenveröffentlichung von T. Schuler (3) („Einspruch zu Langers Salzkeller-These und neues zum Geschossbuch“ im „Chemnitzer Roland“) auseinandersetzen:

1. Nichts war in Friedenszeiten des Mittelalters - z.B. mit Blick auf Stadtbrände, Raub und Diebstahl - als Lagerraum für wertvollstes Gut sicherer zu machen als Bergkeller. Die von T. Schuler (3) alternativ diskutierten „hölzernen Einbauten“ in Holz- bzw. Fachwerkhäusern der Innenstadt stellen sich damit als Holzweg heraus, wenn wir allein an die verheerenden Stadtbrände denken. Es lassen sich für Bergkeller außerhalb der Stadtmauer in aufkommenden Kriegszeiten sogar Vorteile ableiten, wenn man die Möglichkeiten des kurzfristigen „Ausschrotens“ des Lagergutes bedenkt.

2. Da wird dem Salz die Eignung abgesprochen, im Berg gelagert zu werden. Das kann wahrscheinlich nur jemand in die Waagschale werfen, der keinen anderen Umgang als den mit dem heutigen Salzstreuer kennt. Dabei müsste ihm doch nicht unbekannt sein, dass dieses Salz zuvor Millionen von Jahren bereits im feuchten Berg gelagert hat. Hier empfiehlt sich dem Zweifler eine Exkursion in eine der von der Natur geschaffenen „Salzkammern“, wie sie der alte Bergmann gern bezeichnet hat, s. z.B. J. und W. Grimm (1893).

3. Damit ließe sich auch die Bezeichnungsnot T. Schuler´s bekämpfen, denn was lag näher, als städtische Lagerräume ebenso als Salzkammern zu benennen. Man sollte diesen vor über 500 Jahren in Chemnitz gebräuchlichen Begriff eher als Indiz dafür werten, dass man das Salz in dieser Stadt eben tatsächlich in unterirdischen Hohlräumen gelagert hat. Chemnitz steht europaweit zudem nachweislich damit nicht alleine da. Den Blick über den Tellerrand muss man gar nicht so weit ausdehnen. W. Loose (1886) befand zu der Stadt Meißen, dass „der Salzschank innerhalb der Bannmeile war ehedem ein Privilegium der Stadt, welche aus ihrer Salzkammer z. B. 1594 17  30 gr. an Pacht einnahm. ... Die Salzkammer befand sich unterm Rathaus. Über die spätere kurfürstliche Salzkasse und über das dafür 1684 errichtete Gebäude vgl. meine Meissner Ansichten ...“ ...

4. Das feinkörnige und daher hygroskopisch so anfällige Salz, wie wir es heute kennen, war damals noch nicht herstellbar. Man handelte „zunächst mit Salzscheiben, seit Anfang des 16. Jahrhunderts auch Bruchsalz“, lässt uns R. Kießling (1989) wissen.

5. Man bewertet leichtfertig aus heutiger Sicht Entscheidungsmerkmale (z.B. zur Qualität des Salze) einer fernen Vergangenheit. Der wichtige Unterschied im gegebenen Fall muss nicht einmal in den geringeren Qualitätsansprüchen bestehen. Es könnten auch andere gewesen sein. Feuchte Keller waren früher begehrt, um ein Beispiel zu nennen, denn so manches Lebensmittel hielt sich darin frisch oder überhaupt. Im 16. Jhd. wäre kein Mensch auf die Trockenlegung dieses Bereiches gekommen. Im übrigen hätte er damit auf seinen „Kühlschrank“ verzichtet.

6. „Trocken und reinlich“ sollte es dennoch zugehen. Ein angerechneter Wasseranteil am Gewicht wirkte ja in jedem Fall zum Nachteil des Kunden. Das scheint aber gerade im Fall Chemnitz nicht ganz gestimmt zu haben. Die Salzgerechtigkeit - für Chemnitz schriftlich belegt erst seit 1393, also lange nach dem Erstbeleg der Biermeile aus 1334, und bis 1746 immer wieder bestätigt - zwang bekanntlich Jahrhunderte lang das Umland auch zum Kauf Chemnitzer Salzes. Man darf daher getrost die Beschwerden noch im Jahr 1829 von Blankenauer und Gablenzer Bürgern über „angefeuchtetes Salz“ z.B. gegen den Salzkammer-Pächter J. G. Rückert als Indiz für feuchte Lagerung werten. Zu dieser Zeit vielleicht doch noch im Kaßberg?

7. Nachdem Johann Georg I. vor 1647 den Salzfaktor Hans Huhl eingesetzt hatte, befahl dieser den Städten, Salzhäuser zu errichten. Chemnitz hat sich dem ausdrücklich und dauerhaft widersetzt, was ja ein klares Indiz für eine andere Form der Lagerung ist.

8. Vielsagend ist eine Anmerkung des Historikers O. P. Happach in dessen einschlägigen Arbeiten vor 50 Jahren, wonach Chemnitzer Salzpächter meist zugleich Weinschank betrieben. Das ist doch ein deutlicher Hinweis auf die Spezialisierung der Pächter-Unternehmer, unterirdische Räume zur Lagerung von Waren genutzt zu haben.

Soweit einige Entgegnungen zum Beitrag von T. Schuler.

Es bleibt also dabei: Den Salzverkauf im 14. Jahrhundert besorgte der Rat zunächst noch selbst. Erst später übernahmen die Pächter das Geschäft. Und das waren gemäß Chemnitzer Schriftgut z.B. schon in sehr früher Zeit keine geringeren als die Senatoren Paul Eckert (1423 - 1479) und Hans Gäbil (1423 - 1432). Auch später waren es sehr angesehene Bürger, wie Bürgermeister, Ratsmitglieder oder Gewerbetreibende, was uns gemäß den Tabellen 5.2 und 5.3 das Geschoßbuch bzw. die recherchierten Besitzverhältnisse vermitteln. Hauseigentümer waren sie alle, doch so mancher war im ausgewählten Zeitraum zugleich Pächter der Salzkammern und der Alten Bierkeller. Es gab auch einige, die zusätzlich dem Bleichgewerbe nachgingen, wie z.B. der Bürgermeister M. Hann. Versteht man dieses Pächterwesen auch bauseits - also das Recht, Salz zu lagern und zu verkaufen, und dazu die Salzkammern per Pacht in einer Hand - so führt die Spur des Unterirdischen gleich mehr als ein ganzes Jahrhundert (!) vor die Zeit des bisher Bekannten. Wenn andererseits Anfang des 15. Jahrhunderts der Zusammenhang Salzrecht/Salzkammern bestanden haben sollte, so befinden wir uns mit den Bergkellern eigentlich bereits im 14. Jhd., als nämlich der Rat die Sache noch selbst in der Hand hatte.

Den zweiten Teil der eigenen Beweisführung zur Einstufung der unterirdischen Gänge in ein höheres Alter versprachen, bauarchäologische Forschungen zu erbringen. Die Jahrhunderte lang genutzten Salzkammern mussten doch ebenso wie die Bierkeller im Berg Spuren hinterlassen haben. Entsprechende Forschungen in Chemnitz waren selbst mit Hinweis auf solche Autoren wie G. Laudeley (1937) und S. Börtitz (1965) bisher als völlig unzureichend einzustufen. Also ging es auf zur bauarchäologischen Spurensuche, s auch Abschnitt 5.5.

Wie sieht es nun im Bestand dort aus, wo sich in Höhe der Pforte die Salzkammern befunden haben sollen? Man findet doch tatsächlich gerade hier, konzentriert schräg gegenüber vom heutigen Pfortensteg im weitläufigen Gangsystem des Kaßberges (Bereich der späteren Stärker´schen Keller) „abgetrennte Räume“, die über Türöffnungen mit uralten, sorgsam profilierten Porphyrtuff-Gewänden - tief im Inneren des Berges! - zugänglich sind. Stellt das phantastische Szenario nicht die uralten Salzkammern im Original dar? Vielleicht stehen wir hier vor der ältesten, nahezu vollständig erhaltenen Chemnitzer Bausubstanz. Man muss sich wirklich fragen, welchen Sinn sonst kunstvolle Türanschläge in der Tiefe eines Gangsystems wohl machen könnten? Zudem fällt sofort eines auf, es ging hier nicht nur um sicheren Verschluss von Lagerfläche, sondern auch um eine repräsentative Ausführung. Nichts von unsinnig Kilometer langer Salzlagerfläche des T. Schuler, denn die Gesamtlänge der zum Lagern von Salz genutzten Hohlräume müsste man hier „nur“ mit etwa 300 m beziffern. (Möglicherweise teilten sich zudem Salz und Wein diesen Platz.)

Zu beachten ist besonders die Abgrenzung der Teilflächen im Lageplan des entsprechenden Gangsystems vom Hauptgang aus. Nach Kennzeichnung der im Bestand vorgefundenen Porphyrtuff-Türgewände, fällt zudem noch etwas auf. Zählt man nämlich die (inneren) Türgewände des Hauptganges außer denen des Abganges zum angrenzenden hinteren Gangsystem, das hier keine weiteren Türen enthält, so ergibt sich die Zahl 6. Es ist genau die Anzahl der besteuerten Salzkammern des Jahres 1495 laut Tabelle 5.2! Hier sei also nochmals an die sehr überzeugenden, aus den Geschossbüchern ab 1495 erschlossenen Pachtverhältnisse am Kaßberg erinnert, s. auch H.-D. Langer (7) und Abschnitt 5.5.

Die Übereinstimmung von historischem und bauarchäologischem Befund ist ja wirklich überraschend gut.